Keine Wolfram-Zitate im Herzog Ernst B

Die zeitliche Spannbreite literaturwissenschaftlicher Einordnungsversuche des Herzog Ernst B reicht von etwa 1198/1205 bis 1230. Während Karl Bartsch aufgrund der Reime davon überzeugt war, dass der Herzog Ernst B noch im 12. Jh. verfasst worden sein müsse, folgt die Forschung im allgemeinen dem späten Ansatz, der sich hauptsächlich daraus ergibt, dass man beim Autor die Kenntnis der Wolframschen Dichtungen voraussetzt.[1]

Die Forschung hat diese Meinung, die offenbar auf Oskar Jänickes kleiner Untersuchung aus dem Jahre 1872[2] beruht, auch einiger Zweifel[3] zum Trotz, zumeist ungeprüft weitergereicht. Dies, obwohl Georg Voss schon 1886 gezeigt hat, dass es für sprachliche Untersuchungen des Werkes unbedingt notwendig ist, beide Handschriften heranzuziehen und nicht, wie Jänicke, lediglich die von Bartsch hauptsächlich aus der Nürnberger Handschrfit a ‚rekonstruierte‘ Fassung B. So hat sich die Ansicht, dass der Autor die Wolframsche Dichtung gekannt haben müsse verfestigt, obwohl die Zuschreibung der „Wolfram-Zitate“ zu einer sog. „Fassung B“ einem Werkbegriff des 19. Jahrhunderts verpflichtet ist. Denn der Vergleich der verschiedenen Textzeugnisse dieser Fassung B – obschon es gar nicht viele sind – zeigt deutlich, wie stark einzelne Bearbeiter immer wieder in den Wortlaut der Handschriften eingegriffen haben. So ist es auch, wie ich im Folgenden zeigen werde, zu der These von den „Wolfram-Zitaten im Herzog Ernst B“ gekommen, die immer wieder als Datierungshinweise genommen werden.

Mit dem Herzog Ernst B ist uns die früheste vollständige deutsche Fassung des Werkes überliefert. Gegenüber der bruchstückhaft überlieferten Fassung A ist B erzählfreudiger und erweitert den Textbestand um ca. 25 % – allerdings nicht in allen Abschnitten gleichermaßen. Zudem unterscheiden sich die Handschriften a und b hierin voneinander. Es gilt zu bedenken, dass die „von Bartsch für beide hss. gewählte Bezeichnung B … nur dann Berechtigung [hat], wenn darunter die verloren gegangene Vorlage derselben verstanden wird“.[4] Entsprechend schwierig wird es, Aussagen über die Fassung B zu treffen. Verschiedene Studien versuchten zu zeigen, dass sich B dem höfischen Geschmack eines späteren Publikums angepasst habe.[5] Allerdings wurde die These von der „Verhöfischung des Stils“ auch angezweifelt.[6] Der Eindruck scheint durch die Edition Karl Bartschs sehr verstärkt worden zu sein, wie Cornelia Weber mit ihrer – verhältnismäßig wenig beachteten – Edition von 1994 gezeigt hat.[7]

Um größere Klarheit über die Entstehung des Herzog Ernst B zu gewinnen, ist die Forschung häufig auf Erklärungsversuche zum Herzog Ernst A ausgewichen, dessen Kenntnis ja aus B ergänzt wird. Somit ist zur Fassung B nicht viel Neues beigetragen worden. Diese Praxis wird aber keinem der beiden Werke ganz gerecht. Es soll nun hier der Versuch unternommen werden, eine der problematischsten Fragen, die der Herzog Ernst B immer noch aufwirft zu beantworten.

Die Fassung B erscheint also als eine etwas höfischere Umdichtung, die inzwischen allgemein zwischen 1210–20 angesetzt wird.[8] Anhand einiger Formulierungen meinte man, beim Autor die Kenntnis der Wolframschen Dichtungen voraussetzen zu können und nahm dies als Datierungshilfe „nicht vor 1205“[9]: A. Classen sieht im Herzog Ernst B sogar vorrangig ein Zeugnis der Rezeption anderer höfischer Werke.[10] Er hält zahlreiche „Motive und Bildlichkeiten“[11] des Herzog Ernst B für aus dem Tristan, dem Willehalm und dem Parzival entlehnt, wobei er zuweilen recht kühne Parallelen zieht, wie zum Beispiel zwischen Gottfrieds Minnegrotte im Tristan und dem Grippia-Abenteuer des Herzog Ernst B. Albrecht Classen meint, der Dichter wolle sich der neuen höfischen Kulturstufe zurechnen und hätte das gleiche Publikum wie bspw. Gottfried von Straßburg angesprochen. So datiert er das Werk, trotz des – wie er einräumt – „archaisierenden Vocabulars“, auf ca. 1200–1230.[12]

Im Detail jedoch scheint sich die angebliche Rezeption der höfischen Literatur nicht zeigen zu lassen: Zum Beispiel hat Helmut Brackert in einer Untersuchung über die Minnebriefe im späthöfischen Roman gezeigt, dass der Werbungsbrief, den Kaiser Otto im Herzog Ernst B an Adelheid schreibt (B 352 ff.), noch kein Minnebrief im terminologischen Sinn ist und noch nicht aufwarten kann mit „dem noch lange maßgeblichen Szenen‑ und Briefmuster“, wie es „zuerst bei Wolfram von Eschenbach im Parzival“ begegnet und wie es später im Herzog Ernst D (223 ff.) auch umgesetzt worden ist.[13]

Während A. Classens These der Entlehnung von Motiven und Erzählmomenten aus den klassischen Epen am Text nicht zu beweisen und damit auch nicht zu widerlegen ist, können die ‚verdächtig‘ nach Wolfram klingenden Textstellen im Folgenden überprüft werden.

Differenzierter als A. Classen argumentiert O. Neudeck, der sieht, dass „passagenweise Übereinstimmungen, die bis in einzelne Formulierungen und Wort­entsprechungen hineinreichen können“ zwischen den Fassungen A und B bestehen und deswegen „um so genauer … Unterschiede als Indiz für eine andersartige Akzentuierung und Konzeptionierung betrachtet werden“ müssen.[14] Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Herzog Ernst B-Dichter „vor dem Hintergrund der literarischen Tradition … unterschiedliche Verhaltenskodizes zur Debatte“ stelle. Der Held, auf den allein sich der Blick des Erzählers richte, muss in B nôt und Leid als Buße bewusst in Kauf nehmen, um sie zu überwinden und in die Gemeinschaft zurückkehren zu können.[15] Dabei stünden Höfisches und Heldenepisches programmatisch nebeneinander. Im Herzog Ernst B wird die Notwendigkeit zum Aufbruch stärker motiviert als im Herzog Ernst A, wo allein die drohende Niederlage angeführt wird; insbesondere fällt das in den Herzog Ernst B eingeführte Schuldeingeständnis Ernsts auf, das „eine einschneidende Bewußtseins‑ und Haltungsänderung vor dem Hintergrund eines veränderten christlichen-kreuzritterlichen Normenhorizonts“ offen­bare.[16] Im Versuch, seine ere wieder herzustellen, hatte der Herzog die Stabilität des Reiches gefährdet und damit Schuld auf sich geladen; seine Reise ins Heilige Land wird zur Bußfahrt, mit der der „todbringende Kreislauf von Rache und Gegenrache“ durchbrochen werden soll. So wird Ernst vom „herzoglichen Recken“ zum „vorbildlich-bußbereiten Miles christianus“[17]. Neudeck verbindet somit für den Herzog Ernst B die immer wieder angeführte Nähe des Formelgutes zur Heldenepik mit den ebenfalls häufig angesprochenen „strukturellen Parallelen“ zum Handlungsschema des Artusromans.[18] Er geht unhinterfragt von einer Datierung des Herzog Ernst B an den Anfang des 13. Jahrhunderts aus und bestätigt so seine Deutung in einem Zirkelschluss. Die von ihm deutlich herausgestellte Akzentverschiebung im Herzog Ernst B gegenüber dem Herzog Ernst A erfordert jedoch m. E. keine so späte Datierung. Die angesprochene Wandlung des „Normenhorizontes“ trifft nämlich für das ausgehende 12. Jahrhundert, wozu schon auf das Rolandslied zu verweisen wäre, ebenfalls zu.

In jedem Falle erscheint die Fassung B disparat: Im Wortschatz dominiert altepisches Wortgut, es finden sich Verschreibungen, die auf alte Wortformen hindeuten, und man vermisst typisch höfisches Vokabular, wie es unter französischem Einfluss um die Wende zum 13. Jahrhundert zu erwarten wäre.[19] Ebenso vermisst man die Ausgestaltung des wichtigen hochhöfischen Motivs der minne und sieht sich dafür mit dem archaisch anmutenden Motiv der Tötung der indischen Prinzessin durch die Kranichschnäbler konfrontiert.

Demgegenüber steht die ausführliche Schilderung der Stadt Grippia sowie das höfische Gepräge des Hochzeitsfestes (Kleiderbeschreibungen etc.) bei den Kranichschnäblern – beides entspricht aber vermutlich schon dem Textbestand des Herzog Ernst A.[20]

Neben formalen und textkritischen Kriterien wurden auch Ereignisse der Zeitgeschichte für die Entstehung der Fassung B herangezogen. So hält H.‑J. Behr die Aktualität des ‚Waisen‘ seit 1198, bedingt durch den Thronstreit zwischen Philipp von Schwaben und Otto IV., für das letztlich auslösende Moment für die Abfassung.[21] Zumindest in Walthers Reichstonsprüche ging der ‚Waise‘ in dieser Zeit ein.

Der weise erscheint unter diesem Namen allerdings nur in der Hs. a des Herzog Ernst B, während b von einem carfunkel spricht. Daraus folgert Meves, dass die Vorlage von a (= a*) jünger sein muss als die von b, da ihr Walthers Sprüche zu 1198 schon bekannt gewesen wären.[22] Meves geht also davon aus, dass zuerst Walther auf die Idee gekommen sei, den Stein unter diesem Namen aufzuführen. Daneben schlägt Meves aber auch mit Gerhardt die Ermordung König Philipps von Schwaben in Bamberg 1208 als Anregung für die Fassung B vor.[23]

Ein Datierungsversuch anhand des ‚Waisen‘ erscheint jedoch problematisch, „denn daß der weise in der Literatur sonst erst seit Walther auftritt, besagt gar nichts“.[24] Das Vorkommen des weisen taugt nicht zur Datierung einer der Herzog-Ernst-Dichtungen, solange nicht geklärt ist, an welcher Stelle der Überlieferung er eingebaut worden ist.

Was man jedoch an den Texten überprüfen kann, ist die Frage, ob es tatsächlich „Wolfram-Zitate“ im Herzog Ernst B gibt und an welcher Stelle sie eventuell Eingang in die Überlieferung gefunden haben.

Bei der vermeintlichen Wolfram-Kenntnis des Autors geht es immer wieder um einzelne Worte, Begriffe und Wortstellungen, die besser ins 13. als ins 12. Jahrhundert passen würden, weil sie in anderen Dichtungen des 13. Jahrhunderts ebenfalls vorkommen. So muss auch G. Ehrismann zugeben, dass der „Verfasser sich [nicht] Wolframs Stil zum Muster genommen oder seiner Sprache eine Wolframsche Färbung gegeben hätte, vielmehr hat er nur vereinzelt einige seiner Ausdrucksformen verwendet.“[25] Diese verteilen sich über die beachtliche Breite der 16 Bücher des Parzival, wobei die Bücher 4, 8–10, 12 und 14–15 ausgelassen wurden, und sie sind häufig so allgemein und zufällig gehalten, dass m. E. ein Zusammenhang nicht (oder zumindest nicht leicht) begründet werden kann.

Zumeist musste Jänicke selbst einräumen, dass „auf die übereinstimmung von wenig charakteristischen versen kein gewicht zu legen“ sei.[26] Auch F. Ahlgrimm, der, angeregt durch Voss, auch die Wiener Handschrift b heranzog und glaubte, schon in b den „Einfluss Wolframs oder allgemeiner der höfischen Poesie“ nicht in Abrede stellen zu können, gab zu, dass dabei „absolute Sicherheit und strenge Scheidung“ nicht möglich sei.[27] Die von ihm als ‚höfisch‘ angeführten Worte und Wendungen mögen denn auch nicht als aussagekräftig zu überzeugen.[28] O. Jänicke jedoch hat neben den wenig zu gewichtenden auch Textstellen ausgemacht, die ihm besonders ‚verdächtig‘ erschienen und die später noch R. Reitzenstein als einen Beweis für die Kenntnis des Parzival anführte.

Hier spielt der tatsächlich auffällige Vers 2597 eine besondere Rolle: Sie glasten als eyn gluende glut, der wie ein Zitat aus dem Parzival, (er [der waffenrock] gleste als ein glüendic gluot; Parz. Hs. g 81,22) klingt.[29] Doch bei näherem Hinsehen scheint diese Textstelle im Herzog Ernst B eher ein Beweis für Reitzensteins eigene These zu sein, dass die Hs. a der Fassung B auf eine leicht interpolierte Hs. a* zurückgehe, denn diese Formulierung steht nur in der Nürnberger Hs. a und nicht in der Wiener Hs. b. Dazu widerspricht sie an entscheidender Stelle dem Befund im HE D:

Bild Handschriftenverlgleich

In D und b schweift der Blick von den Edelsteinen der Bettpfosten ohne Unterbrechung auf das Bett mit seinen Decken. In der Hs. a der Fassung B wiederholt sich die ‚Feuermetapher‘ durch brunnen (= brennen) und glut. Die in b und D fehlende und in a eingefügte Freude Ernsts (Des frauwete sich der helt gut) wurde erforderlich für den Reim auf glut. Die Verse B 2597–2599 scheinen also eine Zutat von *a zu sein. Somit könnten sie, selbst wenn sie durch Wolfram angeregt worden sein sollten, nicht als eine Datierungshilfe für die Dichtung B dienen. Die Tatsache, dass die Steine in B, Hs. a, 2595 und D 2388 f. aus sich heraus leuchten, während sie in der Hs. b nur durch die Sonne glänzen, spricht nicht gegen die Vermutung, dass der kürzere Wortlaut in b ansonsten ursprünglicher ist, und dass die ‚wolframschen‘ Verse 2597–99 nicht in der Urhandschrift standen. Das selbständige Leuchten der Steine scheint den unverfälschten Textbestand wiederzugeben (ohne die wolframsche Erweiterung), während die Handschrift b diesen übernatürlichen Vorgang abmildert. Dazu musste in B, Hs. b, 2595 nur ein einziges Wort verändert werden, nämlich wol zu vor.

Es ist sehr auffällig, dass beinahe alle Textstellen, die Jänicke für aussagekräftig hält, und die tatsächlich nach Wolfram klingen oder zumindest spätzeitlich wirken, entweder nur in der Hs. a stehen oder Textbesserungen von Bartsch darstellen![31] Dies hat die gründliche Untersuchung durch G. Voss gezeigt, in der er alle von Jänicke angeführten Verse und noch darüber hinaus andere in den Handschriften a und b und in der Fassung D verglichen hat.

Zwar ist die Wiener Hs. b tatsächlich eine schlechte, flüchtige Abschrift – doch gehen nicht alle „Auslassungen“ auf die schlechte Überlieferung zurück. Vielmehr lassen sich zahlreiche Ergänzungen, Wiederholungen und Einschübe in der Hs. a ausmachen, die deutlich zeigen, dass das Werk in höfischer Zeit (*a) überarbeitet worden ist. Die Hs. b steht alleine schon dadurch, dass sie sich kürzer fasst, dem Herzog Ernst A näher als die Hs. a.

Zwei Textstellen, die Jänicke ebenfalls für aus dem Parzival nachgeahmt hält, lassen sich anhand der Überlieferungslage allerdings nicht als interpoliert erweisen, nämlich die in den Hss. a und b übereinstimmenden Verse B 2879/80: Doch wil ich uch basz betuten / Von den seltzen luten gegenüber Parz. 242,1: ich wil iu doch paz bediuten / von disen jâmerbaeren liuten und: … an wirdekeit verzaget B, Hs. a und b 12 aus Parz. 122,19. Ihre Aussagekraft für eine Spätdatierung muss jedoch dahingestellt bleiben. G. Voss ist bezüglich dieser Textstellen der Ansicht, dass sie „aus der Reihe der Entlehnungen zu streichen“ seien, weil der HE D (und auch andere Schriftsteller) ähnliche Wendungen und Reime enthalten, was „Formelhaftigkeit der Wendung und damit rein zufällige Uebereinstimmung“ beweise.[32] Andererseits könnte auch umgekehrt Wolfram seinerseits (auch wenn es für einige Ohren nachgerade blasphemisch klingen mag) die Herzog Ernst-Dichtung – in der früheren ‚vorwolf­ramischen‘ Gestalt von *B oder *B1 (s. u.) – gekannt haben, die dann schon die in den Hss. a und b überlieferten Verse 12 und 2879 f. gehabt hätte.

O. Jänicke hat nicht nur speziell Parzival-Anklänge im Herzog Ernst B ausgemacht, er hat auch anhand der „sprache von B“ allgemein zeigen wollen, dass „der dichter unter dem einfluß der höfischen poesie steht. darauf führt gleich beim ersten lesen die art der darstellung, die im ganzen glatt und gewandt ist, an vielen orten sehr wortreich und unbequem breit wird“.[33] Wieder zeigt es sich (wie bei den angesprochenen Parzival-Zitaten), dass sich die ‚verdächtigen‘ Textstellen in den Hss. a und b unterscheiden oder aber sich im Welser Fragment c keine Übereinstimmung findet (vgl. die Verse 2909 f.).

Die komplizierte Überlieferungsgeschichte der Herzog Ernst-Dichtungen, die Jänicke selbst anführt[34], scheint für die charakteristische Beurteilung des Herzog Ernst B also häufig eine verhängnisvolle Rolle zu spielen. Es soll deshalb noch ein Blick auf die Abhängigkeiten der Handschriften geworfen werden.

Die Dichtung des Herzog Ernst B ist in zwei vollständigen Handschriften und einem Bruchstück überliefert; mit C. Weber[35] lassen sich folgende Angaben machen:

Nürnberger Handschrift a, 6022 Verse, abgeschlossen i. J. 1441, mitteldeutsch/westmitteldeutsch mit mittelfränkischen Bestandteilen und vereinzelt niederdeutschen Einsprengseln

Wiener Handschrift b, 5836 Verse, 14./15. Jh., bair.-österr. mit geringen fremddialektalen Anteilen aus dem Mitteldeutschen

Welser Bruchstück c, 83 Verse, Mitte 14. Jhs., bair.

Nach den gründlichen Handschriftenuntersuchungen Richard Reitzensteins und Georg Voss’[36] muss man, wie oben gezeigt, davon ausgehen, dass uns, insbesondere durch die Hs. a, eine überarbeitete Fassung von B (*a) überliefert ist. Die Nürnberger Hs. a wäre damit eine sorgfältige Abschrift dieser verhältnismäßig stark glättenden Bearbeitung *a. Wohingegen die Wiener Hs. b eine kürzende, flüchtige und modernisierende Abschrift einer älteren Bearbeitung ist, die aufgrund gemeinsamer Fehler dieselbe sein muss, auf der auch *a fußt. Da sich in dieser „guten alten Vorlage“ auch Fehler finden, vermutete Reitzenstein, sie sei ein Abkömmling (*B1) der postulierten Dichtung B. Die Zeit, in der diese Dichtung B entstanden ist, könnte nach Voss auch vor Wolfram liegen, da nach Abzug der Zutaten aus *a keine gewichtigen Argumente für eine Wolfram-Kenntnis sprechen. Demgegenüber blieb Reitzenstein, seinen eigenen Textbelegen wider­sprechend[37], bei der bis heute gültigen Einschätzung, dass auch B selbst „die Sprache der Blütezeit“ kannte. Die wenigen Textstellen, die er dafür anführt, wirken jedoch beliebig und nicht aussagekräftig.[38]

Erst nach Reitzensteins Handschriftenuntersuchung wurde das Welser Fragment c aufgefunden.

Das Welser Bruchstück c steht mundartlich der Wiener Hs. b näher „wenngleich anerkannt werden muß, dass die zeilenmäßige Übereinstimmung“ von a mit c „wohl weiter geht als jene von“ b mit c.[39] Da nur wenige Stücke von c überliefert sind, ist ein aussagekräftiger Vergleich mit a und b schwierig, er sollte jedoch noch geleistet werden. Soweit ich sehe, gibt es zumindest einen Zusatz, den nur a und b gegen c aufweisen. Interessanterweise handelt es sich dabei um eine Stelle, die O. Jänicke als Beweis für eine Spätdatierung des Herzog Ernst B anführt, da an dieser Stelle der Text „sehr wortreich und unbequem breit“ werde[40] (vgl. oben). Es handelt sich um die in Klammern gesetzten Verse 2909/2910 (Der andern eynes nyt genasz, / Was yr in dem schiffe was), die somit tatsächlich einen wiederholenden, etwas später erfolgten Einschub darzustellen scheinen.

Folglich müsste die Hs. c schon von einer früheren Hs. abgehen; tatsächlich ist sie ja auch das älteste der drei Zeugnisse:

Handschriftenstemma HEB

Erläuterungen zu den einzelnen Handschriften und Fassungen:

B    =   Von der Forschung postulierte Neudichtung des Herzog Ernst, nach bisheriger Forschungsansicht zw. 1190 u. 1210/20; m. E. vor 1180 anzusetzen.

*B1 =   Aufgrund gemeinsamer Fehler in a und b erschlossene Vorlage der Hss. *a u. b.

*a   =   jüngere, möglicherweise in der Wolframzeit (1. Drittel 13. Jh.) umdichtende und glättende Bearbeitung von *B1; Vorlage von a.

a     =   Nürnberger Hs. (mdt.-westmdt./mfrk.) von 1441. Gute Abschrift der mhd. Bearbeitung *a.

b     =   Wiener Hs. (bair./österr.), 14./15. Jh. Raffende, flüchtige und modernisierende Abschrift von *B1.

c     =   Welser Fragment (rein bair.), Mitte 14. Jh. (Stellung noch nicht endgültig geklärt).

Eine besondere Schwierigkeit bietet bei diesem Stemma die Tatsache, dass es im Grippia-Abenteuer der Hs. b Passagen gibt, in denen zwischen 3. Person Plural und 1. Person Plural (B, Hs. b, 2826 ff. u. ö.) gewechselt wird. Dies wirkt wie ein archaisches Relikt oder ein altes Stilmittel. Sowinski merkt an, dass die wir-Formen „eventuell auf eine frühere Ich-Erzählung schließen lassen“.[41] Jedoch sind die diesen Textstellen in b entsprechenden Stellen in a und c so ähnlich, dass sie nicht unabhängig voneinander verfasst worden sein können. Wir müssen dieses Wechseln zwischen 3. und 1. Person Plural also entweder als frühneuzeitliche Veränderungen ansehen, oder wir werden mit logischen Problemen konfrontiert, die nur über die Annahme zahlreicher verlorener Zwischenstufen bzw. über die Annahme von zwei Textvorlagen für einen Schreiber zu lösen wären.

Es ist also damit zu rechnen, dass die Fassung B mehrfach überarbeitet worden ist. Dabei sind frühneuzeitliche Veränderungen kenntlich zu machen, die erst durch die letzten Schreiber in den Text gekommen sind. Jedoch scheint es auch ältere Überarbeitungsstufen zu geben, und das erschwert die Datierung der eruierten Fassung B – die darum auch nach wie vor sehr umstritten ist. Allein K. Bartsch, dessen Ansicht darüber in der Folgezeit nicht mehr geteilt worden ist, postulierte, dass der Dichter von B sich um reine Reime bemühte, aber vieles von dem stehen gelassen habe, was schon wenige Jahre später nicht mehr in die höfische Poesie gepasst haben würde. Deshalb datierte Bartsch, wie oben gesehen, die Fassung B auf etwa 1190[42], wohingegen O. Jänicke[43] schon für B Anklänge an Wolframs Parzival zu finden glaubt, so dass er die Fassung für 10 bis 20 Jahre jünger hält.

Die von Georg Voss schon 1886 vorgenommene äußerst aufschlussreiche Widerlegung dieser Behauptungen, ist in der Forschung (vielleicht aufgrund des abseitigen Publikationsortes) nur selten zur Kenntnis genommen worden.[44] Ihre Berücksichtigung ist aber zur Erhellung der Chronologie, wie oben gezeigt, unabdingbar.

Es stellt sich die Frage: Wieso sollte die selbständige Umdichtung und Überarbeitung der Vorlage dem (der Gattung gemäß anonym gebliebenen) Verfasser des Herzog Ernst B nicht zuzutrauen sein? Es scheint, als wolle die Forschung den Verfasser des Herzog Ernst B als Dichter abqualifizieren.[45] Dabei wäre es doch nicht verwunderlich, wenn die Sprache des Herzog Ernst B (abgesehen von den zu vermutenden überlie­ferungsgeschichtlich eingeflossenen höfischen Einsprengseln) in Wortschatz, Wortstellung und Dichtungsweise eine gewisse Nähe zu den höfischen Dichtungen aufweisen würde, ist der Herzog Ernst B doch selbst als eine frühhöfische Dichtung zu bezeichnen, auch wenn man ihn früher als bisher datiert. Wir wissen, dass z. B. Wolfram den Straßburger Alexander kannte[46] und sich auch sonst sehr für ältere Werke interessierte. Ebenso könnte er den weitverbreiteten Herzog Ernst B gekannt haben. Die ausführlich geschilderten Reiseabenteuer des Herzog Ernst und die wunder, die er in der Fremde einsammelt, passen hervorragend zu den in frühhöfischer Zeit verfassten Alexander-Epen. Der Glanz, den Wolfram als einer der größten Dichter seiner Zeit um sich verbreitet, sollte nicht blind machen für – auch sprachschöpferische – Leistungen früherer Dichter, die womöglich eine Basis für diesen beeindruckenden hochhöfischen Klassiker geschaffen haben. In jedem Falle aber sollte die Textgrundlage genau geprüft werden, wenn von „Zitaten“ gesprochen wird. In der erschließbaren Fassung B des Herzog Ernst sind keine Wolframzitate auszumachen.

Fußnoten

[1]   Vgl. Herzog Ernst, hrsg. von Karl Bartsch, Wien 1869 [A, B, G, F u. Lesarten von C u. E], S: XXXII; dies bestätigend: Meßner, Erich, Reim‑ und Dialektuntersuchung des „Herzog Ernst B“. Mit einer Beilage: Reimwörterbuch zu „Herzog Ernst B“, Diss. (handschr.) Graz 1912. Dagegen: Jänicke, Oskar, Über die Abfassungszeit der beiden deutschen Gedichte von ‚Herzog Ernst‘, ZfdA 15 (1872), S. 151–165; Ahlgrimm, Franz, Untersuchungen über die Gothaer Handschrift des ‚Herzog Ernst‘, Diss. Kiel 1890, S. 68 ff.; Reitzenstein, Richard, Studien zu den Fassungen A und B des Herzog Ernst, Diss. Göttingen 1922, S. 64 ff. u. a. m. Vgl. zu dem gesamten Komplex auch: Jasmin S. Rühl, Welfisch? Staufisch? Babenbergisch? Zur Datierung, Lokalisierung und Interpretation der mittelalterlichen Herzog-Ernst-Fassungen seit Konrad III. auf der Grundlage der Wortgeschichte von „Burg“ und „Stadt“, Wien 2002.

[2]   Jänicke (1872), S. 157–165. Auch Reitzenstein glaubt für B Anklänge an Wolframs Parzival zu finden. Seine Beispiele stammen zumeist aus der Hs. a des Herzog Ernst B. Vgl. Reitzenstein (1922a), S. 66 f.: „B kennt aber die Sprache der Blütezeit. … B wird also im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts entstanden sein, vielleicht nur kurze Zeit vor a*“. Den Einfluß anderer Dichter hielt Reitzenstein für abwegig.

[3]   So z. B. Behr, Hans-Joachim, Politische Realität und literatische Selbstdarstellung. Studien zur Rezeption volkssprachlicher Texte in der lateinischen Epik des Hochmittelalters, Frankfurt am Main, Bern, Las Vegas, 1978, S. 35 f. oder Meves (1976), S. 142 ff.

[4]   Voss, Georg, Die Sage vom Herzog Ernst unter dem Einflusse Wolframs von Eschenbach. In: Beilage zum Programm des Gymnasiums in Buchsweiler, Colmar 1886 (Schulprogramm Buchsweiler), S. 36.

[5]   Bayer, Hans J., Untersuchungen zum Sprachstil weltlicher Epen des deutschen Früh‑ und Hochmittelalters, Berlin 1962, S. 66–69; Ringhandt, Esther, Das Herzog Ernst-Epos. Vergleich der deutschen Fassungen A, B, D, F, Diss. FU Berlin 1955.

[6]    Behr, Hans-Joachim, Herzog Ernst. Eine Übersicht über die verschiedenen Textfassungen und deren Überlieferung, Litterae 62, Göppingen 1979, S. 13.

[7]   Untersuchung und überlieferungskritische Edition des Herzog Ernst B, hrsg. von Cornelia Weber, Göppingen 1994 (Diss. Siegen 1994), S. 8.

[8]   Vgl. Rosenfeld (VL 1), Sp. 397; ähnlich datiert Szklenar (VL 2), Sp. 1179 f., auf nach 1205, obwohl er die Schwierigkeit einer Annahme von ‚Wolframzitaten‘ anerkennt.

[9]   Jänicke (1872), S. 151–165; Ahlgrimm (1890), S. 68 ff.; Reitzenstein (1922a), S. 64 ff. u. ö. Auch Rosenfeld, in: Herzog Ernst D und Ulrich von Eschenbach, Habil. Leipzig 1929, (Neudruck: New York 1967), S. 25, postuliert: „die Fassung B war, wie sicher feststeht, schon höfisch, besonders von Wolfram beeinflußt“, ohne jedoch Belege dafür anzuführen.

[10] Classen, Albrecht, Herzog Ernst im Licht der hochhöfischen Dichtung des 13. Jahrhunderts. In: Euphorion 85, 1991, S. 292-314, Aufzählung der Motive: S. 299 ff.

[11] Ebda., S. 296.

[12] Ebda., S. 314.

[13] Brackert, Helmut, Da stuont daz minne wol gezam. Minnebriefe im späthöfischen Roman. In: ZfdPh 93 (1974), Sonderh., S. 1-18, bes. S. 2 f. und S. 5 f.

[14] Neudeck, Otto, Ehre und Demut. Konkurrierende Verhaltenskonzepte im „Herzog Ernst“ B. In: ZfdA 121 (1992), S. 177-209, S. 185. Vgl. auch: Ders., Erzählen von Kaiser Otto. Zur Fiktionalisierung von Geschichte in mittelhochdeutscher Literatur, Köln et al. 2003.

[15] Ebda., S. 205.

[16] Ebda., S. 186.

[17] Ebda., S. 206.

[18] Zum Heldenepischen z. B. Heselhaus, Clemens, Die Herzog-Ernst-Dichtung. Zur Begriffsbestimmung von Märe und History. In: W. J. Schröder (Hg.) (1977), S. 213-244 (zuerst 1942). Zum Handlungsschema des Artusromans: Wehrli, Max, Herzog Ernst. In: Deutschunterricht 20 (1968), S. 31-42, S. 144, Meves, Uwe, Studien zum König Rother, Herzog Ernst und Grauer Rock (Orendel), Frankfurt/M. 1976, S. 170, Szklenar (VL 2), Sp. 1178, Kühnel, Jürgen, Zur Struktur des „Herzog Ernst“, Euphorion 73, 1979, S. 258–261.

[19] Vgl. z. B. W. Besch, Sprachentwicklung und Wortwandel, § 100: „Der frz. Einfluß gewinnt erst nach 1170 seine eigentliche Gewalt“.

[20] Vgl. dazu oben. Zur Fest-Schilderung als Beweis für die Rezeption höfischer Dichtung s. u. a. Ehlen, in: Hystoria ducis Bauarie Ernesti. Kritische Edition des „Herzog Ernst“ C und Untersuchungen zu Struktur und Darstellung des Stoffes in den volkssprachlichen und lateinischen Fassungen, herausgegeben und kommentiert von Thomas Ehlen, Tübingen 1996, S. 206.

[21] Behr (1978), S. 35–38.

[22] Meves (1976), S. 160. Zuvor schon Reitzenstein (1922a), S. 66.

[23] Gerhardt (1973), S. 142 ff.; Meves (1976), S. 173.

[24] Rosenfeld (1929), S. 21.

[25] Ehrismann, Gustav, Geschichte der deutschen Literatur bis zum Ausgang des Mittelalters. Zweiter Teil: Die mittelhochdeutsche Literatur, 2. Abschn. Blütezeit, 1. Hälfte (= Handbuch des deutschen Unterrichts an höheren Schulen 6/2III/1), München 1927 (Nachdruck 1954), S. 51.

[26] Jänicke (1872), S. 159.

[27] Ahlgrimm (1890), S. 68.

[28] Ahlgrimm (1890), S. 74–95.

[29] Reitzenstein (1922a), S. 66 f.

[30] Von Bartsch und C. Weber aus der gebessert.

[31] Textstellenvergleiche siehe ausführlich bei Voss (1886), S. 9–15. Verskorrektur durch Bartsch z. B. V. 1765: ich habe goldes die fluot, fehlt in b und ist in a verderbt (vgl. Voss, S. 10). Obwohl Reitzensteins Studien die notwendige Unterscheidung zwischen den Redaktionen von a und b ebenfalls belegen, bleibt er bei der postulierten Schlussfolgerung für die hochhöfische Stellung von B.

[32] Voss (1886), S. 11. Siehe ähnliche Ansichten bei Behr (1978b), S. 35 f.

[33] Jänicke (1872), S. 158.

[34] Jänicke (1872), S. 159.

[35] C. Weber (1994), S. 180 und Kaff (1958/59), S. 149.

[36] Vgl. zu dem Stemma Reitzenstein (1922a), (1922b), (1925); Voss (1886).

[37] Auch er konnte nur in der Hs. a „Modeworte und Zitate aus dem Parzival“ entdecken! Vgl. Reitzenstein (1922a), S. 58 f.

[38] Reitzenstein (1922a), S. 64 ff.

[39] Die Welser Herzog Ernst-Handschrift und ihre Stellung innerhalb der gesamten Herzog Ernst-Dichtung, hrsg. und kommentiert von Ludwig Kaff. In: 5. Jb. d. Musealvereins Wels (1958/59), S. 148.

[40] Jänicke (1872), S. 158.

[41] Herzog Ernst. Ein mittelalterliches Abenteuerbuch. In der mittelhochdeutschen Fassung B nach der Ausgabe von Karl Bartsch mit den Bruchstücken der Fassung A, hrsg., übers., mit Anmerkungen und einem Nachwort versehen von Bernhard Sowinski. Zweite verbesserte Auflage, Stuttgart 1979, S. 380.

[42] Bartsch (1869), S. XXXIIff. Zuvor Docen, in: [Neuaufgefundenes Gedicht von Herzog Ernst von Baiern, von einem unbekannten Verfasser, abgedruckt durch B. J. Docen]. In: Museum für altdeutsche Literatur und Kunst, hrsg. von Friedrich Heinrich von der Hagen u. Johann Gustav Büsching, Bd. 2, Berlin 1811, S. 245-253; 254-265 [D].

[43] Jänicke (1872), S. 151–165.

[44] Voss (1886). Näher erläutert, soweit ich sehe, nur von Meves (1976), S. 143 f.

[45] Gegenüber dem Herzog Ernst A macht der Herzog Ernst B allerdings tatsächlich einen ‚schlafferen‘ und schwächeren Eindruck, während der Herzog Ernst A archaischer ist und vielleicht (im Sinne der älteren Forschung) als ‚kraftvoller‘ zu bezeichnen ist.

[46] Vgl. zu Wolfram und dem Alexanderstoff Brummack, Jürgen, Die Darstellung des Orients in den deutschen Alexandergeschichten des Mittelalters, Berlin 1966, S. 150.

Diese Studie aus dem Jahr 2003 fasst Ergebnisse meiner Untersuchung zum Herzog Ernst zusammen (vgl. Fn. 1)

Dr. Jasmin Behrouzi-Rühl

PDF Wolframzitate im Herzog Ernst B


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